UNSERE LEISTUNGEN

STEUERBERATUNG & STEUERSTRAFRECHT

DATEV Unternehmen online

Label DATEV SmartExpert

STEUERBERATUNG
STEUERSTRAFRECHT

DATEV Unternehmen online

Steuerberatung

Erstellung von Steuererklärungen

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • u.a.

Steuerliche Beratung

  • Steuerplanung
  • Umwandlungen
  • Rechtsformwahl
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
  • Vermögensplanung
  • Nachfolgeplanung
  • Erbschaft- und Schenkungssteuerberatung

Erstellung von Lohnabrechnungen  (auch Bau-Lohn)

erfolgen über unsere Tochtergesellschaft, die instartax GmbH, oder angeschlossene Kooperationspartner.

Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Bilanzen
  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Sonderbilanzen
  • Ergänzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen

Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung

  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • OPOS-Buchhaltungen
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Intrastat-Meldungen
  • Anlagenbuchhaltung

Begleitung von Bankgesprächen / Finanzierungsanfragen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründungsberatung

  • Erstellung von Ertragsvorschauen
  • Vorbereitung und Begleitung von Kreditgesprächen
  • Vorbereitung der Gespräche für den Gründungszuschuss

Steuerstrafrecht

  • Steuerhinterziehung

  • Steuerverkürzung

  • Steuerfahndungsprüfungen

  • USt. Straftaten

  • Selbstanzeige (strafbefreiend)

Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere und auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung.

Eine Vertretung allein durch den eigenen Steuerberater ist möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt (d.h. bevor die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird).  Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wir arbeiten in diesen (seltenen) Fällen insoweit mit einem Rechtsanwalt zusammen (§ 392 AO).

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur unter Berücksichtigung diverser Regelungen möglich. Nutzen Sie die Erfahrungen der Kanzlei auf diesem Gebiet.

DATEV Unternehmen online

Wir sind Mitglied der DATEV eG und bieten Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zum Thema DATEV Unternehmen online an. Wenn Sie Interesse an Unternehmen online haben, sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiter gerne an.

DATEV Unternehmen online

Belege digital austauschen (Zusammenarbeit Finanzbuchführung)

Digitale Zusammenarbeit