HONORARE

Abrechnung nach StBVV

Unsere Honorare werden transparent mit den Mandanten besprochen. Wir schließen darüber hinaus mit allen Mandanten, bei denen wir monatliche Leistungen erbringen, eindeutige Honorarvereinbarungen.

Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Gebühren für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen richten sich nach “Gegenstandswerten” (z.B. Jahresumsatz, Höhe der Einnahmen etc.). Der Steuerberater hat einen nicht unerheblichen Spielraum bei der Ermittlung des Honorars. Die StBVV bietet einen Rahmen für die Festsetzung der Gebühr. Dabei soll der Schwierigkeitsgrad und der zeitliche Aufwand bei der Auswahl des “Zehntelsatzes” berücksichtigt werden. Bei üblichem Aufwand wird von uns die Mittelgebühr berechnet.

Nachfolgend ein paar Beispiele

Leistung Gegenstandswert Rahmen Ansatz Gebühr (EUR)
Einkommensteuererklärung
(Mantelbogen, Anlage Kind, Anlage AV, etc.)
40.000 1/10 – 6/10 2/10 212,13
Ermittlung des Überschusses bei nicht selbst. Einkünften (Anl. N) 40.000 1/20 – 12/20 4/20 212,13
Ermittlung des Überschusses bei Vermietung / Verpachtung 15.000 1/20 – 12/20 6/20 212,06
Gewerbesteuererklärung 45.000 1/10 – 6/10 2/10 229,15
Umsatzsteuererklärung (GW = 1/10 des Jahresumsatzes) 20.000 1/10 – 6/10 3/10 227,81
Erstellung eines Jahresabschlusses 200.000 10/10 – 40/10 25/10 1.293,60
Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung 150.000 5/10 – 30/10 20/10 887,04
Finanzbuchhaltung, monatlich 300.000 2/10 – 12/10 8/10 271,49

Alle Angaben ohne Gewähr

Im Übrigen berechnen wir für unsere steuerliche Beratung ein Honorar in Höhe von 150,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt.

Nachfolgend ein paar Beispiele

(Mantelbogen, Anlage Kind, Anlage AV, etc.)

Gegenstandswert 40.000
Rahmen 1/10 – 6/10
Ansatz 2/10
Gebühr (EUR) 212,13

bei nicht selbst. Einkünften (Anl. N)

Gegenstandswert 40.000
Rahmen 1/20 – 12/20
Ansatz 4/20
Gebühr (EUR) 212,13

bei Vermietung / Verpachtung

Gegenstandswert 15.000
Rahmen 1/20 – 12/20
Ansatz 6/20
Gebühr (EUR) 212,06
Gegenstandswert 45.000
Rahmen 1/10 – 6/10
Ansatz 2/10
Gebühr (EUR) 229,15

(GW = 1/10 des Jahresumsatzes)

Gegenstandswert 20.000
Rahmen 1/10 – 6/10
Ansatz 3/10
Gebühr (EUR) 227,81
Gegenstandswert 200.000
Rahmen 10/10 – 40/10
Ansatz 25/10
Gebühr (EUR) 1.293,60

Erstellung

Gegenstandswert 150.000
Rahmen 5/10 – 30/10
Ansatz 20/10
Gebühr (EUR) 887,04
Gegenstandswert 300.000
Rahmen 2/10 – 12/10
Ansatz 8/10
Gebühr (EUR) 271,49

Alle Angaben ohne Gewähr

Im Übrigen berechnen wir für unsere steuerliche Beratung ein Honorar in Höhe von 150,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt.