HONORARE
Abrechnung nach StBVV
Unsere Honorare werden transparent mit den Mandanten besprochen. Wir schließen darüber hinaus mit allen Mandanten, bei denen wir monatliche Leistungen erbringen, eindeutige Honorarvereinbarungen.
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die Gebühren für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen richten sich nach “Gegenstandswerten” (z.B. Jahresumsatz, Höhe der Einnahmen etc.). Der Steuerberater hat einen nicht unerheblichen Spielraum bei der Ermittlung des Honorars. Die StBVV bietet einen Rahmen für die Festsetzung der Gebühr. Dabei soll der Schwierigkeitsgrad und der zeitliche Aufwand bei der Auswahl des “Zehntelsatzes” berücksichtigt werden. Bei üblichem Aufwand wird von uns die Mittelgebühr berechnet.
Nachfolgend ein paar Beispiele
Leistung | Gegenstandswert | Rahmen | Ansatz | Gebühr (EUR) |
---|---|---|---|---|
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Kind, Anlage AV, etc.) |
40.000 | 1/10 – 6/10 | 2/10 | 212,13 |
Ermittlung des Überschusses bei nicht selbst. Einkünften (Anl. N) | 40.000 | 1/20 – 12/20 | 4/20 | 212,13 |
Ermittlung des Überschusses bei Vermietung / Verpachtung | 15.000 | 1/20 – 12/20 | 6/20 | 212,06 |
Gewerbesteuererklärung | 45.000 | 1/10 – 6/10 | 2/10 | 229,15 |
Umsatzsteuererklärung (GW = 1/10 des Jahresumsatzes) | 20.000 | 1/10 – 6/10 | 3/10 | 227,81 |
Erstellung eines Jahresabschlusses | 200.000 | 10/10 – 40/10 | 25/10 | 1.293,60 |
Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 150.000 | 5/10 – 30/10 | 20/10 | 887,04 |
Finanzbuchhaltung, monatlich | 300.000 | 2/10 – 12/10 | 8/10 | 271,49 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Im Übrigen berechnen wir für unsere steuerliche Beratung ein Honorar in Höhe von 150,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nachfolgend ein paar Beispiele
Alle Angaben ohne Gewähr
Im Übrigen berechnen wir für unsere steuerliche Beratung ein Honorar in Höhe von 150,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt.