Steuerberatung
Steuerstrafrecht
Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere und auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung.
Eine Vertretung allein durch den eigenen Steuerberater ist möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt (d.h. bevor die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird). Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wir arbeiten in diesen (seltenen) Fällen insoweit mit einem Rechtsanwalt zusammen (§ 392 AO).
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur unter Berücksichtigung diverser Regelungen möglich. Nutzen Sie die Erfahrungen der Kanzlei auf diesem Gebiet.
DATEV Unternehmen online
Wir sind Mitglied der DATEV eG und bieten Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zum Thema DATEV Unternehmen online an. Wenn Sie Interesse an Unternehmen online haben, sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiter gerne an.
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Belege digital austauschen (Zusammenarbeit Finanzbuchführung)
Digitale Zusammenarbeit