Grundsteuer Informationen
Für die Grundsteuer-Reform, die zum 1.1.2025 in Kraft tritt, aber für die bereits eine Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 zu erfolgen hat, finden Sie hier aktuelle Informationen:
Vorab:
Leider sind die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern nicht einheitlich.
Das sogenannte Bundesmodell wird von folgenden Bundesländern umgesetzt:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Das Saarland und Sachsen nutzen ebenfalls die Bundesregelung wenden jedoch andere Messzahlen an.
Die übrigen Bundesländern nutzen eigene Gesetze, über die wir fortlaufend berichten:
Für die Bundesregelung bieten wir aktuell folgende Downloads an:
Überblick über die Grundsteuerreform (BMF)
Mietniveauanpassungsverordnung
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.11.2021
Formulare für Erklärungen zur Hauptfeststellung (Achtung: Abgabe soll grds. digital erfolgen!)
Informationsbroschüre der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Grundsteuer
Informationschreiben der Stadt Hamburg zum landeseigenen Modell
Das Honorar richtet sich nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBVV).
Gegenstandswert ist der sich ergebene Grundbesitzwert, der wiederum annähernd dem Verkehrswert zum 1.1.2022 entsprechen sollte.
Die unten genannten Honorar gelten nur für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. In allen anderen Fällen (Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte, Land-und Forstwirtschaftliche Flächen, Gewerbebauten, usw.) wird das Honorar individuell vereinbart.
Gegenstandswert | Gebührenrahmen (1-9/20) | Honorar (zzgl. MwSt) |
---|---|---|
bis 200.000 EUR | 3/20 | 320,40 EUR |
bis 500.000 EUR | 2,5/20 | 381,62 EUR |
bis 1.000.000 EUR | 2/20 | 433,90 EUR |
##### Grundsteuer bis 31.12.2024 #####
Hier finden Sie die Informationen zur Berechnung der Einheitswerte für Zwecke der Grundsteuer